Alle Angaben ohne Gewähr!
Inbetriebnahme ab | bis 10 kWp (Ct/kWh) |
bis 40 kWp (Ct/kWh) |
über 40 kWp | ||||||
01.01.2021
monatlich 1% Abschmelzung |
8,16 | 7,3 | Das neue EEG trat am 01.01.2021 in Kraft. Solaranlagenbetreiber können teilweise profitieren: So wird der Eigenverbrauch aus Alt- und Neuanlagen bis einschließlich 30 kWp von der EEG-Umlage befreit. Für den Eigenverbrauch aus Ü20-Altanlagen bis 7 kWp müssen keine Smart-Meter installiert werden, für den weiterhin ins Netz eingespeisten Strom kann zudem eine Vergütung mit dem Jahresmarktwert abzgl. Vermarktungskosten in Anspruch genommen werden. |
Vergütung zu Anlagen im Außenbereich (nach § 35 Baugesetzbuch):
- Alle ab 1.4.2012 neu errichtete (dauerhaft genutzte) gewerblich genutzte Gebäude oder Aussiedlerhöfe (Komplettumzüge von Innen- in den Außenbereich) erhalten den Gebäudetarif
- Alle anderen neu errichteten Gebäude erhalten den Freilandanlagentarif
- Alle Bestandsdächer sind von den Neuregelungen ausgenommen